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Communiqué
Mitteilung zur Blauzungenkrankheit
20-12-2007

Vers le niveau supérieur
Das Insekten-Überwachungsprogramm weist hierzulande an, dass die gegenwärtigen tiefen Temperaturen die Aktivität der Überträgermücken der Blauzungenkrankheit stark eingeschränkt haben und somit ab dem 21. Dezember 2007 die vektorenfreie Periode für ganz Luxemburg Geltung hat (in Holland seit dem 12. Dezember 2007).

Diese Entscheidung beruht auf folgenden Kriterien:

  • Praktisch kein Nachweis der Stechmücken, d.h. des Vektorenträgers der Blauzungenkrankheit hierzulande seit Anfang November;
  • Seit Anfang November, mit wenigen Ausnahmen, kein Temperaturanstieg über 10° Grad Celsius und somit starke Aktivitätseinschränkung der Stechmücken;
  • Vor allem seit derselben Periode mehrfach nächtliche Temperaturrückgänge unter dem Gefrierpunkt mit Temperaturen welche die Blauzungenkrankheit - Vektorenüberträger nicht überstehen;
  • keine Verdachtsmeldungen von neuem, akutem, klinischem Auftreten der Blauzungenkrankheit.

In Anbetracht dieser Feststellungen ist nach dem Abklingen der akuten Phase der Blauzungenkrankheit, welche sich von Mitte August bis Ende Oktober erstreckte, auch die nachfolgende, chronische Phase dieser Viruskrankheit beendet.

Gleichfalls werden somit auch die staatlichen Entschädigungen für die an Blauzungenkrankheit eingegangenen Tiere ab 28. Dezember 2007 eingestellt.

Hervorzuheben ist, dass nach einer zweimonatigen Vektorenfreien Periode der Blauzungenkrankheit, die Handelsbewegungen der anfälligen Tiere in nicht infizierte Länder und Gegenden erleichtert werden, d.h. ab 21. Februar 2008.

(mitgeteilt vom Ministerium für Landwirtschaft, Weinbau und die Entwicklung des ländlichen Raumes)



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