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> home > Salle de presse > Interviews > 2008 > Mai 2008 > "Teil der Debatte um Flexicurity". François Biltgen au sujet de la création d'un compte épagne temps pour les salariés

Interview
"Teil der Debatte um Flexicurity". François Biltgen au sujet de la création d'un compte épagne temps pour les salariés
"Tageblatt" du 21-05-2008

Vers le niveau supérieur

Tageblatt: Wie steht es um den Gesetzesentwurf zur Einführung von Zeitsparkonten?

Francois Biltgen: Das Koalitionsabkommen sieht vor, dem Gutachten des WSR Rechnung zu tragen und ein Gesetzesprojekt über die Lebensarbeitzeitkonten (CET) auszuarbeiten. Die Verabschiedung des Einheitsstatuts und die in diesem Rahmen aufgeflammte Diskussion über die Überstunden haben bewiesen, wie wichtig solche CETs sein können. Wir müssen uns nämlich von der Diskussion über reine Tages- oder Wochen- oder Monatsarbeitszeiten entfernen und uns dem Konzept der Lebensarbeitszeit nähern, die während der verschiedenen Lebensabschnitte flexibel gehandhabt werden kann.

Die Einführung von Lebensarbeitszeitkonten wird es den Arbeitnehmern erlauben, während verschiedener Zeiten viel zu arbeiten, sich diese Mehrarbeit aber nicht ausbezahlen zu lassen, sondern sie auf ein Lebensarbeitszeitkonto aufzuschreiben, das dann später dem Arbeitnehmer die Möglichkeit geben kann, bezahlte Auszeiten zu nehmen, um z.B. eine Weiterbildung zu machen oder sich seiner Familie zu widmen.

Das CET kombiniert in einer intelligenten Weise Ansprüche und Wünsche der Arbeitnehmer in ihrer Lebensgestaltung, in ihren Lebensprojekten, sowie Ansprüche und Zwänge der Arbeitgeber. Insofern ist das Instrument CET klar in der Debatte um "Flexicurity" anzusiedeln. Flexibilität und Sicherheit schließen einander nicht aus, sondern ergänzen sich und müssen beiden Seiten zugänglich sein.

Allerdings wirft die Einführung solcher CETs viele Detailfragen auf, die nicht nur das Arbeitsrecht, sondern auch das Steuer- und das Sozialversicherungsrecht betreffen. Auch hat die neue Überstundenregelung, welche die Überstunden steuerbefreit und weitgehend sozialversicherungsfrei macht, weitere konkrete Fragen aufgeworfen. In der Tat ergibt sich ein großes technisches Problem daraus, dass die Speisung des Arbeitszeitkontos sich aus Zeiten zusammensetzt, die sozialversicherungs- und steuerrechtlich anders behandelt werden, wobei es aus praktischen Gründen klar scheint, dass man nicht pro Arbeitnehmer mehrere Zeitkonten eröffnen darf. Das Ganze ist an die Problemstellung gekoppelt, wie man bei Inanspruchnahme des CET den Arbeitnehmer sozialversicherungsrechtlich und steuerlich behandeln muss. Das Arbeitsministerium hat deshalb in den vergangenen Wochen versucht, mit Hilfe interner und externer Experten Antworten auf diese Fragen zu finden.

Wir hoffen, noch in den nächsten Wochen ein "avant-projet de loi" zur Diskussion freizugeben.

Tageblatt: Soll es ein lockeres Rahmengesetz werden? Welche Rolle kommt den Sozialpartnern bei der Ausgestaltung der Zeitsparkonten zu?

François Biltgen: Es ist klar, dass der Erfolg der CET hauptsächlich von den Sozialpartnern abhängen wird. Nicht in allen Betrieben gibt es aber eine Sozialpartnerschaft im Sinne des Kollektivvertraggesetzes.

Das Gesetz wird auf dem Prinzip der Subsidiarität fußen. Einerseits wird es einen allgemeinrechtlichen Rahmen festlegen, der es allen Arbeitnehmern und Arbeitgebern, auch in Klein- und Mittelbetrieben ermöglichen soll, in gegenseitigem Einverständnis ein CET einzuführen. Wichtig dabei ist es, die Rechte des Arbeitnehmers bei Betriebswechsel oder Betriebsschließung abzusichern.

Hier befinden wir uns, wie oben bereits angedeutet, erneut vor dem klassischen Spannungsfeld Flexibilität/Sicherheit. Das allgemeine Regime soll vor allem Sicherheit bieten. Mehr Flexibilität sehen wir deshalb nur im Rahmen der Sozialpartnerschaft.

Die Sozialpartner sollen, mittels Kollektivverträge oder "accords inter-professionnels", die Möglichkeit erhalten, Abweichungen zum allgemeinen Regime festzuschreiben und so auch den verschiedenen Situationen in den einzelnen Betrieben besser Rechnung tragen.

Tageblatt: Was kann auf das Zeitsparkonto eingetragen werden?

François Biltgen: Wir denken vor allem an die Überstunden und deren Zuschläge. Außerdem sollte man einen Teil des Urlaubs auf ein CET setzen können. Auch bei diesem Punkt werden wir für das allgemeine Regime feste Grenzen festlegen, von denen aber die Sozialpartner bis zu einem gewissen Grad abweichen und weitere Speisungsmöglichkeiten vorsehen können. Wobei man klar sehen muss, dass man die Arbeitnehmer zum Teil auch schützen muss. Nehmen wir das Beispiel Urlaub. Es kann nicht sein, dass der ganze Jahresurlaub auf das Zeitkonto fließt. Der Urlaub ist ganz klar eine Institution im Rahmen des Gesundheitsschutzes auf dem Arbeitsplatz. Man muss also die Frage stellen, wie man Zeiten zur Speisung des CET gewinnen kann, ohne die Grundfinalität des Urlaubs anzutasten.

Tageblatt: Und wie sollen diese CETs verwaltet werden? Von den einzelnen Unternehmen oder etwa von einem Fonds?

François Biltgen: Das allgemeine Regime kann nur dann funktionieren, wenn die CETs von einem Dritten verwaltet werden. Ansonsten wären die Risiken des Arbeitnehmers zu groß, bei Betriebswechsel oder Betriebsschließung seine angestammten Rechte zu verlieren. Ein externes Regime garantiert auch eine gewisse Rendite. Für den Arbeitgeber hat eine solche Lösung auch den Vorteil der "administrativen Vereinfachung", da die Verwaltung eines Zeitkontos, wie sich aus den vorhergehenden Antworten ergibt, durchaus arbeitsintensiv ist. Interne Lösungen wollen wir deshalb nur im Rahmen der Sozialpartnerschaft zulassen. Falls die Gewerkschaften sich in diesem Rahmen für ein internes Betriebsregime aussprechen, kann man davon ausgehen, dass sie auch die nötigen Garantien für die betroffenen Arbeitnehmer ausgehandelt haben.

Tageblatt: Was kann getan werden, um möglichst vielen Beschäftigten den Zugang zu einem CET zu garantieren?

François Biltgen: Die subsidiarische Kopplung eines allgemeinrechtlichen Regimes, das auch in KMUs angewandt werden kann, mit der Möglichkeit der Sozialpartner, Abweichungen zu diesem Regime in den einzelnen Betrieben oder Branchen auszuarbeiten, müsste ein weit gefächertes Angebot von CETs ermöglichen.



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