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d'handwierk: Was motivierte die Politik das Einheitsstatut einzuführen?
François Biltgen: In der Praxis haben arbeitsrechtliche Unterschiede zwischen Angestellten und Arbeitern über die Jahre stetig abgenommen. Zudem glaube ich nicht, dass die jetzige Situation, in der für gleiche Arbeit je nach Statut unterschiedliche Löhne oder Entschädigungen gezahlt werden können, von der Verfassung gedeckt wird. In meinen Augen wird das Einheitsstatut auch zu einer Aufwertung der manuellen Berufe führen.
Darüber hinaus gab es den Kompromiss, dass wegen des Einheitsstatutes die Reform der innerbetrieblichen Mitbestimmung in dieser Legislaturperiode nicht mehr in Angriff genommen wird.
Mars Di Bartolomeo: Man könnte sich damit begnügen zu sagen, dass die Tripartite uns den entsprechenden Auftrag erteilt hat. Das wäre aber zu reduktiv denn die Motivation entspringt auch der sozialen Tradition unserer Parteien und der Überzeugung, dass alle Arbeitnehmer die gleichen Rechte haben sollten. Dieser Leitgedanke ist sowohl in unseren Wahlprogrammen als auch im Regierungsprogramm verankert. Darüber hinaus gibt es auch sehr praxisbezogene Aspekte, wie z.B. die administrative Vereinfachung, die sich aus der Fusion der Krankenkassen ergibt.
François Biltgen: Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Tatsache, dass die Masse der Angestellten schnellerwächst, als die der Arbeiter. Indem die Risikogemeinschaft der Arbeiter schrumpfen wird, steigt der Druck auf die Beiträge, was besonders Unternehmen mit einem hohen Arbeiteranteil zu spüren bekommen würden. Mit dem Einheitsstatut verteilen wir das Risiko aus mehr Schultern, was sich meiner Ansicht nach, positiv auf die Lohnnebenkosten auswirken wird.
d'handwierk: Die großen Knackpunkte, sprich die Lohnfortzahlung und die höheren Überstundenzuschläge konnten im Rahmen der Verhandlungen entschärft werden indem die Regierung die gesamtwirtschaftliche Kostenneutralität des Einheitsstatutes garantierte. . .
Mars Di Bartolomeo: Die Herausforderung bestand ja darin, die beiden Statute anzunähern, ohne dass es die Wirtschaft etwas kostet. Dies ist nur möglich, indem sich der Staat als Partner beteiligt und auch bereit ist, sich das Einheitsstatut etwas kosten zu lassen.
François Biltgen: Indem wir die Überstunden von Steuern und den meisten Sozialabgaben befreien, haben wir eine Lösung gefunden, die den Arbeitnehmern etwas bringt, ohne dass es das Unternehmen mehr kostet. Wenn man die Diskussion in Frankreich verfolgt, wo gestritten werden muss, um überhaupt mehr arbeiten zu dürfen, verfolgen wir in meinen Augen einen sehr pragmatische Ansatz, auch wenn es dadurch nicht zu einem strukturellen Anstieg der Überstunden kommen darf.
Die große Besorgnis der Unternehmen was die Lohnfortzahlung betrifft, kann ich nur zum Teil nachvollziehen. Bereits heute profitiert über die Hälfte der Arbeitnehmer von dieser Maßnahme. Mit dem Einheitsstatut sinkt sogar die Dauer der Lohnfortzahlung von 17 auf 13 Wochen und mit der Mutualite sind die Kosten zulasten der Unternehmen zu 80 Prozent abgesichert. Zudem übernimmt während den ersten drei Monaten der Probezeit die Gesundheitskasse die Lohnfortzahlung und der Betriebschef kann sein Risiko nun ebenfalls versichern.
Trotzdem bin ich mir bewusst, dass der Krankenstand von Unternehmen deren Arbeitnehmer den Witterungsbedingungen ausgesetzt sind, immer über dem Durchschnitt liegen wird und ich bin mir auch im Klaren, dass sehr kleine Unternehmen mehr mit der Lohnfortzahlung zu kämpfen haben als größere. Diesen Betrieben müssen wir also verstärkt entgegen kommen.
Mars Di Bartolomeo: Bei der ganzen Sache spielt der Faktor Zeit eine wesentliche Rolle. Indem Unternehmen aber auch die Beschäftigte stärker in die Verantwortung genommen werden, hoffen wir, dass der Krankenstand und somit die Kosten in den kommenden Jahren sinken werden.
François Biltgen: Ideal ist es, wenn die Anwesenheit am Arbeitsplatz zu einem Bestandteil der Betriebskultur wird. Dupont de Nemours z.B. hat zuerst etwas gegen seinen Krankenstand unternommen um anschließend aus seinen Arbeitern Angestellte zu machen und so Lohnnebenkosten zu sparen.
d'handwierk: Neben dem Kostenfaktor, ist die Abwesenheitsproblematik in den Betrieben immer auch eine Frage der Organisation. Wie können Unternehmen darauf reagieren?
François Biltgen: Regelmäßige Krankschreibungen, die den geregelten Arbeitsablauf im Betrieb stören, sind und bleiben ein Kündigungsgrund. Wenn ein krankgeschriebener Arbeitnehmer ohne Freigang sich draußen erwischen lässt, kann der Arbeitgeber für diesen Tag den Lohn einbehalten. Eine solche Sanktion wird vom Arbeitsrecht gedeckt.
d'handwierk: Wäre es nicht einfacher gewesen eine finanzielle Beteiligung der Versicherten einzuführen um die Kostenneutralität zu sichern, so wie es das Handwerk gefordert hat?
Mars Di Bartolomeo: Man sollte zwischen Blaumachern und Arbeitnehmern die krank sind unterscheiden. Mit einer Beteiligung oder einem Karenztag würde man auch Arbeitnehmer treffen, die sich an sich nichts zu schulden haben kommen lassen. Ich bin für klare und differenzierte Lösungen.
François Biltgen: Übrigens wird bei der Berechnung des Krankengeldes in Zukunft lediglich der Bruttolohn berücksichtigt und nicht mehr, wie es jetzt bei den Arbeitern üblich ist, auch noch Überstunden und sonstige Zuschläge. Im meinen Augen entspricht dies bereits einer Beteiligung der Versicherten. Darüber hinaus können die Unternehmen während einer dreijährigen Übergangszeit die Krankenkassenbeiträge der Arbeiter einbehalten, um die Lohnfortzahlung zu finanzieren.
d'handwierk: Da eine Beteiligung der Versicherten am Krankengeld von politischer Seite nicht gewünscht war, kommt effizienten Kontrollen in den Augen des Handwerks eine ganz besondere Bedeutung zu. Premierminister Jean-Claude Juncker bekräftigte gegenüber der Föderation des Artisans, dass die Regierung konsequent gegen Blaumacher vorgehen wolle...
François Biltgen: Luxemburg ist keine Nation der Blaumacher. Unsere Krankenstände unterscheiden sich nicht von dem was in unseren Nachbarländern üblich ist. Darüber hinaus, sollte man zwischen den drei Gründen, warum ein Arbeitnehmer an einem bestimmten Tag nicht zur Arbeit erscheint, unterscheiden. Entweder ist er tatsächlich krank, was man ja keinem verübeln kann oder Kinder sind krank, können nicht zur Schule und die Eltern haben keine andere Ausweichmöglichkeit oder er wird krank auf der und durch die Arbeit oder aber der Betroffene feiert krank was natürlich bekämpft werden muss. Wenn man den Krankenstand insgesamt senken möchte, muss man für jeden dieser Aspekte angepasste Lösungen finden.
d'handwierk: Um speziell gegen Blaumacher vorzugehen stellte der Premierminister die Einstellung von 40 zusätzlichen Kontrolleuren in Aussicht. Stehen diese bereit, wenn es mit dem Einheitsstatut ernst wird?
Mars Di Bartolomeo: Ich möchte dem Premierminister nicht widersprechen. Wenn sich herausstellen sollte, dass wir tatsächlich 40 zusätzliche Kontrolleure brauchen, werden wir sie bekommen. Ich bin jedoch der Meinung, dass man beginnen sollte indem man Ziele und Mittel der Missbrauchsbekämpfung definiert um anschließend methodisch vorzugehen. Auch die Gesundheitskasse kennt ihre Pappenheimer. Notorische Blaumacher zeichnen sich in der Regel durch kurze Abwesenheitsperioden aus, die einem bestimmten Muster folgen. Vorzugsweise sind sie montags oder freitags krank, vor oder nach dem Urlaub oder Feiertagen etc. Die Gesundheitskasse wird Versicherte, die ein solches Muster aufweisen, konsequent und systematisch kontrollieren.
d'handwierk: Dabei ist klar, dass auch der Arbeitgeber Kontrollen veranlassen kann und über das Resultat informiert wird?
Mars Di Bartolomeo: Ein solches bipolares System ist vorstellbar. Frangois Biltgen: Es ist ja abgemacht, dass der Betriebschef in Zweifelsfall eine administrative Kontrolle veranlassen kann, und dass ihm auch das Resultat der Kontrollen mitgeteilt wird. Falls ein Missbrauch vorliegt, kann er die Maßnahmen, die im Arbeitsrecht vorgesehen sind, ergreifen.
d'handwierk: In einer von ihnen akzeptierten Motion fordert die Abgeordnetenkammer, dass spätestens 2010 eine erste Bilanz über die Einführung des Einheitsstatutes gezogen wird. Falls nötig sollen dann zusätzliche Maßnahmen zur Bekämpfung des "Absentéisme" beschlossen werden. Wenn die jetzigen Maßnahmen nicht greifen, wird man dann über eine Anpassung des Arbeitsrechtes oder über die Einführung einer Versichertenbeteiligung reden?
Mars Di Bartolomeo: Was die Bekämpfung von Missbräuchen betrifft, müssten eigentlich Arbeitgeber, Arbeitnehmer und auch die Regierung auf einer Linie liegen. Die öffentliche Hand garantiert die finanzielle Neutralität des Einheitsstatutes und hat somit ein starkes Interesse an einem Krankenstand, der dem reellen Kranksein entspricht. Die Frage nach einer weiteren Beteiligung der Versicherten halte ich zur Zeit für nicht angebracht. Die Herausforderung, die sich jetzt stellt, ist das Einheitsstatut mit Leben zu erfüllen. Um das zu erreichen sind alle gefragt, die Unternehmen, die Arbeitnehmer, die Ärzteschaft. Jeder muss an seinem Platz und dort wo er es kann Verantwortung übernehmen.
Frangois Biltgen: Ich bin der Meinung, dass das Arbeitsrecht bereits heute wirksame Instrumente bereithält, um gegen Missbräuche aller Art vorzugehen. Falls es sich aber 2010 herausstellen sollte, dass diese Instrumente nicht ausreichen, wird die Politik darauf reagieren.
d'handwierk: Die Herren Minister, wir danken für das Gespräch.
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