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Interview
Prozeduren vereinfachen, Fristen verkürzen. Le ministre de l'Intérieur et de l'Aménagement du territoire au sujet de la réforme de la législation sur l'aménagement du territoire
"d'Handwierk" du 06-10-2008

Vers le niveau supérieur

d'handwierk: Herr Minister, warum ist nach 2004 eine neuerliche Reform des Flächennutzungsgesetzes nötig?

Jean-Marie Halsdorf: Ich würde eher von einer Anpassung als von einer Reform sprechen, da an der Grundphilosophie nichts geändert wurde. Das Flächennutzungsgesetz aus dem Jahr 2004 zielt darauf ab, in allen Regionen eine nachhaltige und harmonische Entwicklung zu fördern. Das Gesetz sieht eine Hierarchisierung der Planungsinstrumente vor, wodurch eine unkontrollierte Zersiedelung des Landes verhindert werden soll. Daran halten wir fest.

Im Dialog mit dem Bauhandwerk und durch verschiedene Gerichtsurteile zeichneten sich einige Verbesserungsmöglichkeiten ab, was die Prozeduren und die Handhabung des Gesetzes betrifft. Dies haben wir jetzt in Angriff genommen.

d'handwierk: Mit welchen Verbesserungen bzw. Erleichterungen kann man rechnen?

Jean-Marie Halsdorf: Bei den Teilbebauungsplänen (PAP) schlagen wir vor, zwischen komplett neuen Projekten, die mehr oder weniger auf der grünen Wiese gebaut werden und solchen, die in einem bereits bebauten Umfeld entstehen, zu unterscheiden.

Im Falle wo Baulücken geschlossen werden, ist in der Regel kein PAP und nur in Ausnahmefällen eine abgespeckte Version erforderlich, da anders als bei komplett neuen Projekten keine großen Infrastrukturarbeiten anfallen und der urbanistische Impakt eher gering ist.

Von technischer Natur, aber die Bauunternehmer werden wissen von was ich rede, ist die Neuerung, dass sowohl die Konvention als auch das Ausführungsprojekt, die der Bauträger mit den Gemeinden abschließen muss, nur in einer Ratssitzung anstatt in zwei getrennten Sitzungen behandelt werden. Auch dadurch gewinnt man Zeit.

Auf prozeduraler Ebene schlagen wir vor, die Einspruchsmöglichkeiten, die gegen einen Teilbebauungsplan möglich sind auf ein vernünftiges Maß zurückzuschrauben, ohne natürlich jemanden in seinen Rechten zu beschneiden. Wenn ein Gemeinderat einem gegebenen Teilbebauungsplan zweimal zugestimmt hat, ist es nicht unbedingt nötig ihn ein drittes Mal nach seiner Meinung zu fragen, vor allem wenn dies unseren Schätzungen zufolge die Dauer der Prozedur um mehr als 5 Monate verkürzt.

d'handwierk: Einige Gemeinden haben das mit der 25prozentigen Abgabe für Infrastrukturkosten ziemlich großzügig ausgelegt. Wurde diese Situation inzwischen geklärt?

Jean-Marie Halsdorf: Anfängliche Interpretationsprobleme seitens der Gemeinden was diese Regelung betrifft, konnten inzwischen geklärt werden. Eine 25prozentige Abgabe für Infrastrukturkosten kann nur für gänzlich neue Siedlungen, wo auch tatsächlich Infrastrukturarbeiten anfallen, fällig werden. Bei einem Projekt, das z.B. eine Baulücke betrifft, kann die Gemeinde höchstens 10 Prozent für die Schaffung von Infrastrukturen verlangen.

d'handwierk: Wann glauben Sie, wird die Abänderung des 2004er Gesetzes in Kraft treten?

Jean-Marie Halsdorf: Ich wünsche mir, dass das entsprechende Gesetz noch in dieser Legislaturperiode das Parlament passieren wird.

d'handwierk: Herr Minister, wir danken für das Gespräch.



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