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Tageblatt: Sind Sie über die rezenten Deklarationen des Vatikans hinsichtlich des Gesetzes über die Sterbehilfe und die Position des Großherzogs überrascht?
Jean Asselborn: Definitiv ja. Der scheidende Botschafter beim Vatikan, Georges Santer, hat noch vor einigen Tagen dem Vatikan in meinem persönlichen Namen geraten, keine öffentliche Stellungnahme abzugeben. Dies könnte als Einmischung in die institutionellen Prozeduren Luxemburgs verstanden werden.
Tageblatt: Wie weit kann der Vatikan sich denn in dieser Angelegenheit einmischen?
Jean Asselborn: Der Vatikan hat das Recht festzustellen, dass der Großherzog als Mensch und gläubiger Christ Probleme hat, sich mit dem Sterbehilfegesetz abzufinden.
Tageblatt: Geht die Einmischung des Vatikans denn zu weit?
Jean Asselborn: Ja, denn er deutet an, dass die persönlichen Gewissensfragen über die institutionellen, verfassungsrechtlichen Pflichten des Großherzogs in unserer konstitutionellen Monarchie zu stellen sind. Dies entspricht nicht dem Geiste der parlamentarischen Monarchie, wo allein das demokratisch gewählte Parlament den souveränen Willen des Volkes verkörpert.
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