Le Gouvernement du Grand-Duché de Luxembourg Informations et Actualités du Gouvernement du Grand-Duché de Luxembourg
x x Recherche
x xx Recherche avancée x x
  Home | Nouveautés | Newsletter | Liens | Vos réactions | Contact Aide | Index | A propos du site
      ImprimerEnvoyer à

> home > Salle de presse > Interviews > 2008 > Décembre 2008 > Zwischen Hammer und Amboss. Le ministre de l'Intérieur et de l'Aménagement du territoire au sujet du centre commercial de Wickrange

Interview
Zwischen Hammer und Amboss. Le ministre de l'Intérieur et de l'Aménagement du territoire au sujet du centre commercial de Wickrange
"Luxemburger Wort" du 29-12-2008

Vers le niveau supérieur

Jean-Paul Schneider: Herr Halsdorf, warum haben Sie Berufung gegen die Baugenehmigung eingelegt? Sind Sie gegen das Wickringer Projekt?

Jean-Marie Halsdorf: Ich bin nicht gegen das Projekt. Im Gegenteil, es ist ein Projekt, wie unser Land deren bereits hat und auch noch benötigt. Ich bin allerdings im Zweifel, ob es einen globalen Mehrwert schafft. Ich habe meine Probleme mit dem Ort, wo es realisiert werden soll. Zum einen ist es nicht IVL-kompatibel, zum anderen entspricht es nicht den Überlegungen, die wir im "Programme d'aménagement du territoire" festgehalten haben. Meines Erachtens hat der Bürgermeister von Reckingen/Mess hier eine Baugenehmigung erteilt, vor deren Rechtmäßigkeit ich große Bedenken habe.

Jean-Paul Schneider: Welche Unzulässigkeiten werfen Sie dem Projekt vor?

Jean-Marie Halsdorf: Ein Teil des Grundstücks ist mit einem Teilbebauungsplan behaftet. Die Bauherren sind zwar der Meinung, es liege kein Bebauungsplan vor; sie hätten lediglich eine Erweiterung des Bauperimeters beantragt. Auch wenn dies nicht der Fall sein sollte, so ist das Bauvorhaben meiner Meinung nach dann immer noch im Widerspruch mit dem örtlichen Bautenreglement.

Jean-Paul Schneider: Mit welchen Argumenten hat das Verwaltungsgericht Ihr Berufungsverfahren abgelehnt, Herr Minister?

Jean-Marie Halsdorf: Indem es deutlich machte, dass die administrativen Gerichtsbarkeiten geschaffen wurden, um den Bürger mit seinen Privatinteressen vor der Verwaltung zu schützen und nicht umgekehrt. Obwohl Artikel 2 des Gesetzes von 1996 über das Verwaltungsgericht ausdrücklich vorsieht, dass man auch als staatliche Instanz das Gericht anrufen kann. In seiner Urteilsbegründung hegt das Verwaltungsgericht dennoch Zweifel daran, dass der Staat als Hauptkläger auftreten und agieren kann.

Jean-Paul Schneider: Weshalb haben Sie denn nicht einfach Artikel 103 des Gemeindegesetzes angewandt und die Baugenehmigung kurzerhand annullieren lassen?

Jean-Marie Halsdorf: Wissen Sie, ich bin von Natur aus ein konsensfreudiger und -williger Mensch. Artikel 103 des Gemeindegesetzes anwenden heißt für mich, sich über die kommunale Autonomie hinwegsetzen und selbst zum Richter werden. Genau das wollte ich nicht! Deshalb war es für mich selbstverständlich, unter Berücksichtigung der Gewaltentrennung, den Weg vor das Verwaltungsgericht zu gehen oder wenigstens zu versuchen, diese Möglichkeit auszuschöpfen. Artikel 103 des Gemeindegesetzes wurde 1988 geschrieben zu einem Zeitpunkt, als es noch kein Verwaltungsgericht gab. Hätte es dieses damals bereits gegeben, wäre Artikel 103 vielleicht anders formuliert worden.

Jean-Paul Schneider: Sie stehen dem Innen- und Landesplanungsministerium vor. Das heißt Sie verkörpern zwei Regierungsressorts mit teils gegensätzlichen Interessen in einer Person. Wie wollen und können Sie dieser Tatsache im vorliegenden Fall vorbehaltslos Rechnung tragen?

Jean-Marie Halsdorf: Sie haben das Problem erkannt. Ich bin ein Minister zwischen Hammer und Amboss; zwei Seelen wohnen in meiner Brust. Fernand Boden konnte im Fall Wickringen in seiner Eigenschaft als Mittelstandsminister eine einseitige, monosektorielle Entscheidung treffen. Der Innen- und Landesplanungsminister kann dies nicht so einfach. Zum einen hat der Landesplanungsminister aufgrund fehlender Mittel - es sind noch keine "plans sectoriels" erstellt keine entsprechende Handhabe gegen das Projekt, zum anderen wird in diesem konkreten Fall versucht, eine landesplanerische Auflage, die noch nicht rechtskräftig ist, anhand einer Aufsichtsklausel des Innenministeriums durchzusetzen. Ich bin als Minister in einem Dilemma.

Jean-Paul Schneider: Was gedenken Sie, jetzt zu unternehmen?

Jean-Marie Halsdorf: Es bieten sich mir drei Möglichkeiten: Erstens, ich akzeptiere das Urteil und belasse es dabei; zweitens, ich lege Berufung gegen das Urteil ein, was ich persönlich für wenig sinnvoll halte, weil kein neues Element vorliegt. Als dritte Alternative bleibt die Anwendung von Artikel 103 des Gemeindegesetzes, indem die Regierung die Baugenehmigung durch eine großherzogliche Verordnung außer Kraft setzen lässt. Dies wäre allerdings eine Premiere für Luxemburg mit erheblichen Konsequenzen. Zum einen würden die Bauherren von Wickringen gegen die Annullierung Klage führen, zum anderen müsste ich als Innenminister die 60 bis 70 zweifelhaften Baugenehmigungen, die pro Jahr an mich herangetragen werden, alle annullieren lassen. Können Sie sich diesen Aufwand und die Aufruhr im Land vorstellen? Meines Erachtens muss Artikel 103 neu geschrieben und den aktuellen Gegebenheiten angepasst werden.

Jean-Paul Schneider: Wie wollen Sie aus diesem Dilemma herauskommen?

Jean-Marie Halsdorf: Indem ich vorschlagen werde, dass Teilbebauungspläne im Rahmen des Gesetzes von 2004 künftig nur noch in einer einzigen Prozedur genehmigt werden, nämlich vom zuständigen Gemeinderat. Bei Uneinigkeit haben die Betroffenen dann das Recht, vor das Verwaltungsgericht zu ziehen. Artikel 103 anzuwenden, halte ich nach wie vor für einen einseitigen, schwerwiegenden Akt ohne nachhaltige Berücksichtigung der wirtschaftlichen, landesplanerischen und arbeitsmarktorientierten Aspekte in einem auf das Allgemeinwohl ausgerichteten Umfeld.



Haut de page

Copyright © Service Information et Presse   Aspects légaux | Contact