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Luxemburger Wort: Warum braucht eine europäische Verordnung wie der EVTZ noch einen nationalen Gesetzrahmen?
Gilles Roth: Normalerweise ist eine europäische Verordnung direkt anwendbar. Aber diese Verordnung hat einen gewissen Interpretationsfreiraum gelassen, sodass der Staatsrat hier Nachbesserungen gefordert hat. Zum Beispiel wurde nun im Gesetzestext präzisiert, welche Körperschaften in Luxemburg Mitglied eines EVTZ sein können.
Luxemburger Wort: Die europäische Verordnung wurde im Juli 2006 in Brüssel vorgestellt. Im August 2007 war sie EU-weit rechtskräftig. Warum hat das Ganze so lange gedauert, bis es in Luxemburg das Gesetz gab?
Gilles Roth: Die Regierung ist 2007 davon ausgegangen, mit der Verordnung über den Instanzenweg des Gemeindesyndikatsgesetzes gehen zu können. Der Staatsrat sah darin eine Einschränkung der Möglichkeiten, die der EVTZ bietet. Daher musste sich das Ministerium wieder mit dem Gesetz befassen und Interpretationsfreiräume schließen.
Luxemburger Wort: Was sind die Vorteile des EVTZ?
Gilles Roth: Der EVTZ ist eine wahre Bereicherung für die grenzüberschreitende Zusammenarbeit. Er hat nämlich eine eigene Rechtspersönlichkeit, die es ermöglicht, eigenständig Personal einzustellen. Zudem kann er über einen eigenen Haushalt verfügen. Somit entfallen für viele grenzüberschreitende Projekte lästige juristische Unterkonstrukte. Man muss demnach nicht mehr über den komplizierten Weg eines Staatsvertrags gehen.
Jean-Marie Halsdorf: Einen bedeutenden Vorteil sehe ich vor allem darin, das der Staat Mitglied eines EVTZ sein kann. Das hat es vorher nicht gegeben. Bei der Größe unseres Landes ist das von unschätzbarem Wert. Doch auch die Gemeinde, Kommune, das Gemeindesyndikat und/oder öffentliche Einrichtungen, an denen der Staat die Mehrheit der Anteile hält, können einen EVTZ gründen. Eine weitere Errungenschaft ist, dass die Zuständigkeiten beliebig erweiterbar sind. So kann man ein solches Konstrukt genau auf seine Bedürfnisse zuschneiden.
Luxemburger Wort: Revolutioniert der EVTZ die grenz-überschreitende Zusammenarbeit?
Jean-Marie Halsdorf: Der EVTZ ist sicherlich der Weg der Zukunft für eine bessere und nachhaltige grenzüberschreitende Zusammenarbeit. Es vereinfacht - auf beiden Seiten der Grenzen - ungemein das gemeinsame Wirken. Zudem können europäische Projektgelder aufgrund der eigenen Rechtspersönlichkeit nun einfacher zugestellt, aber auch kontrolliert werden.
Luxemburger Wort: Können nun Körperschaften direkt von dieser neuen Rechtsform profitieren?
Jean-Marie Halsdorf: Vorgesehen ist, dass aus der Grenzgemeinschaft Esch/Belval demnächst ein EVTZ gemacht wird, damit die Arbeiten unkomplizierter voranschreiten können. Solange das Gesetz nicht durch die Instanzen gelaufen ist, konnten wir natürlich keinen Luxemburger EVTZ gründen. Wir hoffen natürlich, dass noch viele folgen werden.
Luxemburger Wort: Ab wann gibt es einen EVTZ für den Gipfel der Großregion?
Jean-Marie Halsdorf: Das ist keine Utopie mehr. Wir arbeiten ernsthaft daran, dass es beim nächsten Gipfel der Großregion einen Beschluss gibt, einen solchen EVTZ auf den Weg zu bringen, der dann über einen eigenen Haushalt verfügen kann.
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