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Télécran: Herr Minister, wieso steht das Innenministerium einem Einheits-Wasserpreises negativ gegenüber?
Jean-Marie Halsdorf: Das Luxemburger Wassergesetz vom 19. Dezember 2008 verpflichtet die Gemeinden als Dienstleister der Trinkwasserversorgung, Siedlungsentwässerung und Abwasserreinigung, unter Berücksichtigung des Verursacherprinzips, kostendeckende Wasserpreise für Industrie, Haushalte und Landwirtschaft einzuführen. Gemäß dem Prinzip der kommunalen Autonomie kann die Regierung keinen Einheitspreis diktieren. Das macht unweigerlich bei 116 autonomen Gemeinden 116 unterschiedliche Ansätze in der Wasserpolitik.
Télécran: Wurde der einheitliche Wasserpreis nicht im Koalitionsvertrag angekündigt?
Jean-Marie Halsdorf: Laut Regierungserklärung wird eine integrierte Bewirtschaftung des Wasserkreislaufs angestrebt, um zu gegebener Zeit zu einem einheitlichen Wasserpreis zu kommen. Im Wassergesetz ist vorgesehen, geografische und regionalspezifische Gegebenheiten zu berücksichtigen, um Preisunterschiede zwischen städtischen und ländlichen Gegenden aufzufangen und abzugleichen. Damit eine Regelung seitens des Haushaltsgesetzes eingeführt werden kann, bedarf es statistisch abgesicherter Daten. Leider liegen diese bislang erst für rund die Hälfte der Gemeinden vor - 63 beim Trinkwasser und 48 beim Abwasser.
Télécran: Warum ist ein landesweit einheitlicher Preis bei Strom, Briefmarken oder Telefon möglich, bei Trink- und Abwasser aber nicht?
Jean-Marie Halsdorf: Es ist in der Tat so, dass dort nur wenige Dienstleister existieren, die sich dazu noch in einer Wettbewerbssituation befinden. Deshalb gibt es bei gleichen Dienstleistungsqualitäten nur wenig unterschiedliche Tarife, die jedoch nicht identisch sind. Auch in diesen Sektoren ist der Preis abhängig vom Dienstleister und der erbrachten Leistung. Die Trinkwasserversorgung, die Siedlungsentwässerung und die Abwasserreinigung obliegen ausschließlich den 116 Gemeinden. Hinzu kommen die Gemeindesyndikate für Trinkwasserversorgung und Abwasserreinigung. Diese knapp 130 Dienstleistungserbringer, die nicht in einer direkten Konkurrenz stehen, müssten in einem Einheitsverband aufgehen, um einen Einheitspreis anzubieten - schwierig wegen der verfassungsbedingten Gemeindeautonomie. Auch bedürfte es für einen derartigen nationalen Wasser-Einheitszweckverband des nötigen politischen Willens in sämtlichen Gemeinden und Syndikaten. Es entstünde gewissermaßen eine Monopolstellung, die nicht unbedingt zu einer effizienten Be- wirtschaftung beiträgt. Ähnliche Gebilde im Ausland zeigen, dass dies zu kontinuierlichen Preiserhöhungen führt, da Vergleichmöglichkeiten und das nötige Benchmarking fehlen. Zusätzlich könnte eine derartige Monopolstellung einen Anreiz für eine private Übernahme durch einen Großkonzern darstellen.
Télécran: Wie könnte ein Ausgleich funktionieren?
Jean-Marie Halsdorf: Es wäre durchaus denkbar, ähnlich wie bei deutschen Abwasserverbänden, dass innerhalb eines Trink- oder Abwassersyndikats genossenschaftlich abgerechnet würde, was zu einem Einheitspreis innerhalb des Syndikats führen würde. Diese Vorgehensweise, der erste Schritt in die Richtung eines Einheitspreises, liegt in der hoheitlichen Kompetenz der Syndikatsmitglieder, sprich der Gemeinden. Es geht letztlich darum, dass Gemeinden mit niedrigen Kosten bereit sind, Gemeinden mit höheren Kosten entgegenzukommen.
Télécran: Wieso konnte eine landesweit gültige Entnahme- und Einleitungsgebühr festgelegt werden, sogar unabhängig vom Verschmutzungsgrad des wieder eingeleiteten Wassers?
Jean-Marie Halsdorf: Dies sind staatliche Steuern, die von Gesetzes wegen für jeden Steuerzahler gleich sein müssen. Sie entsprechen gemäß Wassergesetzgebung den umweit- und ressourcenbezogenen Kosten und sind, was die Einleitungsgebühr angeht, abhängig vom Verschmutzungsgrad, da sie zu den eingeleiteten Schadeinheiten proportional sind. Die von den kommunalen Kläranlagen einge- leiteten Schadeinheiten werden in diesem Bereich pauschal zusammengeschlagen. Deren Schadpotential wird jährlich ermittelt, um eine einheitliche Abgabe im kommunalen Bereich zu erlauben. Eigentlich sollte der Verschmutzungsfaktor bei der Gebühr eine Rolle spielen, doch hier wollte das Parlament eine nationale Solidarität.
Télécran: Ist da eine Gemeinde mit geringen Investitionen in die Abwassersanierung nicht im Vorteil?
Jean-Marie Halsdorf: Dieser Rückstand ist in der Tat ein Problem, da sich die Politik für dieses Ungleichgewicht zu lange nicht interessiert hat. So gibt es erst seit 2004 ein Wasserwirtschaftsamt. Aber die EU-Direktive verpflichtet die Gemeinden zur Abwasseraufbereitung. Steht diese landesweit, wäre ein Einheitspreis beim Abwasser eher möglich als beim Trinkwasser. Auf jeden Fall werden bis 2027 zum Erreichen der EU-Vorgaben staatlicherseits 1,38 Milliarden Euro im gesamten Wasserbereich investiert.
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