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Cordelia Chaton: Wird Luxemburg aufgrund der EU-Verordnung die gleichen Probleme bekommen wie Deutschland?
Jeannot Krecké: Das Problem in Deutschland kann in dieser Form in Luxemburg derzeit nicht auftreten, da hier die Beimischpflicht von Biotreibstoffen zu fossilen Kraftstoffen bei zwei Prozent liegt und damit anders organisiert wird als in Deutschland. Diese in Luxemburg für die Marktakteure obligatorische Beimischung muss unter allen Umständen die derzeit geltenden Kraftstoffqualitätsnormen einhalten, die sicherstellen, dass es zu keinen negativen Auswirkungen auf den Fahrzeugbestand kommt. Die Beimischpflicht besteht seit dem Jahre 2007.
Cordelia Chaton: Was sieht der nationale Aktionsplan für erneuerbare Energien für Luxemburg konkret vor?
Jeannot Krecké: Der nationale Aktionsplan für erneuerbare Energie sieht im Jahre 2020 ein Gesamtziel von elf Prozent Energie aus erneuerbaren Quellen und für den Transportsektor ein von der europäischen Richtlinie gefordertes Ziel von zehn Prozent Energie aus erneuerbaren Quellen bei allen Verkehrsträgern am Endenergieverbrauch vor. Der Plan sieht außerdem vor, dass 2020 fünf Prozent des Gesamtziels von elf Prozent durch Biokraftstoffe erfüllt wird. Es ist vorgesehen, die Beimischverpflichtung in den kommenden Jahren schrittweise nach oben anzupassen.
Cordelia Chaton: Sehen Sie noch andere Bereiche als Sprit, in denen der Staat den EU-Zielen näher kommen kann?
Jeannot Krecké: Der nationale Aktionsplan sieht im erneuerbaren Strombereich (Windenergie, Biomasse, Biogas, Photovoltaik, Wasserkraft) eine Multiplikation mit 3,7 und im erneuerbaren Wärme-/Kältebereich (Solarthermie, Wärmepumpen, Biogas, Biomasse) eine Multiplikation mit 5,5 des Anteils an erneuerbarer Energie am Bruttoendenergieverbrauch bis 2020 im Vergleich zu 2005 vor. Diese Vervielfachung an erneuerbarer Energie im Strombereich wird gefördert und soll auch in Zukunft durch Investitionsbeihilfen und Einspeisetarife sowie durch Beihilfen im Wärme-/Kältebereich gefördert werden.
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